Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)
| Unternehmen | TAmedics LabSolutions GmbH |
|---|---|
| Adresse | Wagistrasse 13, 8952 Schlieren |
| Telefon | 044 500 88 37 |
| info@tamedics.ch | |
| Stand | 06. November 2025 |
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der TAmedics LabSolutions GmbH (TAmedics) und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn diese mit TAmedics schriftlich vereinbart wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, diese unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem ursprünglich gewollten und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.
Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, ohne gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisangaben und Spezifikationen in Preislisten, Prospekten, Internetangeboten oder dergleichen sind unverbindlich. Die Preisangaben in den schriftlichen Auftragsbestätigungen sind verbindlich, mit Ausnahme offensichtlicher Rechnungsfehler und falschen Mengenangaben. Bei unvorhersehbaren Änderungen der Beschaffungskosten wie Währungsschwankungen ist TAmedics berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
Eine Änderung oder Annullation einer Bestellung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von TAmedics möglich. Bereits entstandene Kosten sind vom Kunden zu tragen.
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen. TAmedics ist bestrebt, Lieferfristen einzuhalten, diese können jedoch nicht garantiert werden. Eventuelle Lieferverspätungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Schadenersatz oder sonstigen Leistungen.
Der Versand und Transport an den vereinbarten Bestimmungsort wird durch TAmedics organisiert und ist im Preis inbegriffen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Lieferungen mit einem netto Warenwert unter CHF 300.– erhebt TAmedics einen Zuschlag für Verpackungs- und Versandkosten von CHF 10.–. Expresslieferungen, Trockeneisverpackungen und sonstige Gebühren (z.B. Nachnahme) werden separat verrechnet.
Besondere Anforderungen betreffend Versand, Transport, Installation und Versicherung sind TAmedics rechtzeitig bekannt zu geben. Allfällige Mehrkosten werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
Nutzen und Gefahr gehen mit Ankunft der Lieferung am vereinbarten Lieferort auf den Kunden über.
Der Kunde hat die gelieferte Ware innerhalb fünf Arbeitstagen nach Empfang bzw. bei Installationsleistungen innerhalb fünf Arbeitstagen nach Übergabe zu prüfen. Allfällige Mängel sind TAmedics innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gelten alle Funktionen der Ware als erfüllt und die Lieferung als abgenommen. Zeigen sich später innerhalb der Garantiefrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Abnahme nicht hätten entdeckt werden können, hat der Kunde dies unverzüglich schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung auch betreffend dieser Mängel als genehmigt.
Materialrücksendungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung von TAmedics und können nur innerhalb 30 Tagen erfolgen, sofern das Material korrekt gelagert wurde und sich in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung befindet. Die Ware ist in jedem Falle franko Domizil und mit der Kopie des Lieferscheins zurückzusenden. TAmedics entscheidet nach entsprechender Prüfung nach Erhalt über die definitive Rücknahme. TAmedics behält sich vor, eine Gebühr für die entstandenen Aufwände zu verrechnen.
Rechnungen werden entweder per Post oder, falls so vereinbart, per E-Mail zugestellt. Zahlungen haben innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen, sofern schriftlich keine anderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Verzugszins erhoben. Zur teilweisen Deckung der Mahn- und Inkassokosten stellt TAmedics pro Mahnung CHF 10.– in Rechnung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von TAmedics mit allfälligen Gegenansprüchen zu verrechnen.
Falls ein Kunde zum Zeitpunkt einer neuen Bestellung fällige Rechnungen noch nicht beglichen hat, behält sich TAmedics das Recht vor, die Auftragsausführung so lange auszusetzen, bis die fälligen Zahlungen geleistet sind. TAmedics kann von einem Vertrag zurücktreten, falls eine Bezahlung durch den Kunden nicht in angemessener Zeit sichergestellt ist.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von TAmedics. TAmedics behält sich das Recht vor, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Für gelieferte Geräte beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde hat ausschliesslich Anspruch auf Reparatur oder Ersatz der fehlerhaften Ware, nach Wahl von TAmedics. Wandelung und Minderung sowie sonstige Gewährleistungsrechte oder -ansprüche sind ausgeschlossen. Kosten für Ein- und Ausbau sowie Transport- und Reisekosten gehen zulasten des Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Für Ersatzteile, Verschleissteile und Verbrauchsmaterialien (z.B. Reagenzien) gelten jeweils spezifische Garantiebedingungen und Gewährleistungsfristen. Diese werden dem Kunden auf Wunsch bekanntgegeben.
Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, falls der Kunde oder Dritte unsachgemäss Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder falls der Kunde TAmedics beim Auftreten von Mängeln nicht umgehend informiert. TAmedics haftet nicht für Mängel, die infolge natürlicher Abnützung, mangelhaften Unterhalts, unsachgemässer Verwendung ungeeigneter, nicht den Spezifikationen von TAmedics entsprechenden Betriebsmitteln, übermässiger Beanspruchung oder anderer Gründe entstanden sind, die TAmedics nicht zu vertreten hat. Garantieansprüche berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt, noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (z.B. für Mangelfolgeschäden). Jede Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall und entgangenen Gewinn ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Für die Dauer von Serviceleistungen hat der Kunde dafür zu sorgen, dass das Personal von TAmedics uneingeschränkten Zugang zu den Systemen hat. Wird durch vom Kunden zu vertretende Umstände (z. B. unzureichendes Parkplatzangebot, Nichteinhaltung von Terminabsprachen oder besondere Sicherheitsanforderungen) ein erhöhter Dienstleistungsaufwand verursacht, ist TAmedics berechtigt, Zuschläge für den höheren Aufwand in Rechnung zu stellen. Mit Ausnahme der durch TAmedics instruierten Unterhaltsarbeiten dürfen weder der Kunde noch Dritte ohne explizite Erlaubnis von TAmedics Eingriffe am System ausführen. Die Abnahme aller Dienstleistungen von TAmedics erfolgt mittels Unterschrift des Serviceberichts durch den Kunden. Allfällige Mängel, welche zu diesem Zeitpunkt noch nicht erkennbar waren, müssen innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss des Einsatzes geltend gemacht werden, ansonsten gelten sämtliche Arbeiten als genehmigt.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass über den Inhalt der zwischen ihnen geschlossenen Verträge Stillschweigen gegenüber Dritten gewahrt wird. Dies gilt sowohl für die Gesamtheit der Verträge als auch für Auszüge daraus.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Waren oder Liefergegenstände (und gegebenenfalls das darin enthaltene Know-how) einer Export- oder Importkontrolle unterliegen können. Jede Vertragspartei ist selbst dafür verantwortlich, die entsprechenden Export- und Importvorschriften einzuhalten. Der Kunde wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass das U.S. und chinesische Exportkontrollrecht auch dann anwendbar ist, wenn es sich um Waren oder Liefergegenstände handelt, die ganz oder teilweise aus den USA/China stammen. Dies kann selbst dann der Fall sein, wenn der Vertrag sonst keinen weiteren Bezug zu den USA/China hat.
Die vertraglichen Beziehungen zwischen TAmedics und dem Kunden, einschliesslich der vorliegenden AGB, unterliegen materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
TAmedics behält sich Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB ausdrücklich vor.